Montag, 7. September 2009

Börsenblatt katzbuckelt vor Fugger-Babenhausen

Das Börsenblatt hat seine Meldung nach Erscheinen meines kleinen Beitrags hurtig geändert, siehe die Nachschrift *)



Lesefrucht aus dem "Börsenblatt des Deutschen Buchhandels", Netzdienst/ Abteilung Antiquariat:

"Spektakuläre Neuerwerbung: Dank einer breiten Finanzierungsallianz ist es der Bayerischen Staatsbibliothek gelungen, eine wertvolle Handschrift sowie einen unikalen kolorierten Druck aus dem Privatbesitz von S. D. Hubertus Fürst Fugger-Babenhausen zu erwerben."

Nun kann dieser sogenannte Fürst, dessen Rechtsstellung seit bald einem Jahrhundert, in vieler Hinsicht sogar seit fast zwei Jahrhunderten abgeschafft worden ist, den Besitz seiner Vorväter verscherbeln, wie es ihm lustig ist. Dr. Graf wird ihm schon auf die Finger klopfen, wenn er versuchen sollte, mit dem Kulturgüterschutz Fußball zu spielen. Und der Börsenverein mag die etwas anrüchige Finanzierung unseres edlen Fürsten ruhig kommentarlos vermelden, zumal hier wenigstens die öffentliche Hand zum Zuge kommt.

Was aber unerträglich erscheint, ist der Namenszusatz "S. D." - "Seine Durchlaucht".

Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich kotzen möchte angesichts dieser widerlichen Kriecherei. Daß das Börsenblatt unter Redakteur Casimir eine erzkonservative Einrichtung ist, wissen wir ja nun schon lang, und über die gesamtgesellschaftliche Einstellung des Börsenvereins wird sich keiner Illusionen machen - ein Blick auf den Urheberrechtsstreit reicht aus.

Aber welcher Teufel reitet den Börsenverein - - einen sogenannten Fürsten, dessen Familie dieses Volkseigentum auf, nun sagen wir etwas seltsame Weise mit Hilfe eines fürchterlichen Untertanenrechts in finsteren Zeiten erworben, ersessen, erschachert hat - mit "Seiner Durchlaucht" zu titulieren?

Die Frankfurter Redaktion begibt sich damit auf das Niveau der Herzblätter und der quietschbunten Illustrierten. Dem verantwortlichen Redakteur empfehlen wir den Wechsel zu "Wild und Hund" oder zum Deutschen Adelsblatt.




Grimm, Deutsches Wörterbuch:

FUGGERHANDEL, m. ein geldgeschäft im groszen, ein geldgeschäft zu übermäszigem gewinn. nach fucker statt fugger auch fuckerhandel. verflucht seien alle die geistliche, die sich zu weltlichen händlen, in weltlichen üppigen händlen, in weltlichen sachen und fuckerhändlen gebrauchen lassen

"Rolf" in Wer-weiß-was:
"Ein "Fuggergeschäft" ist also eins, bei dem einem anderen Dinge, Gegenstände, Leistungen "abgeluchst" oder "abgefuggert" ... werden. Ein Geschäft mithin, bei dem der eine den Eindruck oder den Verdacht hat, übers Ohr gehauen, über den Löffel balbiert, über den Tisch gezogen worden zu sein."



Nachschrift: heute um 12 Uhr lesen wir im Börsenblatt:

"Dank einer breiten Finanzierungsallianz ist es der Bayerischen Staatsbibliothek gelungen, eine wertvolle Handschrift sowie einen unikalen kolorierten Druck aus dem Privatbesitz von Hubertus Fürst Fugger-Babenhausen zu erwerben"

So weit, so schnell reagiert. Zwei Fragen: 1) Wer hat denn nun "Seine Durchlaucht" in das Börsenblatt eingeschmuggelt - und wer hat es flugs getilgt? 2) Was wird nun mit der Hauskapelle in Frankfurt?



Das Bild ist Eigentum eines Pressedienstes, dem ich für die Veröffentlichungsmöglichkeit danke. (Bild wird auf einfache Aufforderung hin sogleich entfernt). - Obgleich es bessere und nicht mit Wasserzeichen unterlegte Fotos des Herrschers im Netz gibt, ist gerade dieses Gruppenfoto gut geeignet als Altarbild in der Hauskapelle des Börsenvereins. Jeder Redakteur hat beim Betreten und Verlassen des Verlagsgebäudes laut auszurufen "Es lebe Seine Durchlaucht und das deutsche Urheberrecht!".