Montag, 8. Juni 2009

Arbeitspapier zur Vorlage bei der Jahresversammlung der AG Antiquariat im Börsenverein







Die Arbeitsgemeinschaft (im folgenden AG genannt) möge ihre Satzung wie folgt ändern bzw. folgende Änderungen beantragen:

1.
Die AG versteht sich als allgemeine Berufsvertretung der Buch- und Graphikantiquare sowie des Autographenhandels im deutschen Sprachraum (also mit Österreich und der Deutschschweiz)


Der Begriff "deutscher Sprachraum" wird gewählt, weil der Ankaufs- und Absatzmarkt deutschsprachiger Bücher fast ganz abgeschottet ist von fremdsprachigen Rest der Welt. Sorgen und Hoffnungen der deutschsprachigen Antiquare in D, CH und A sind weitgehend identisch. Überdies muß die Lähmung und Behinderung der österreichischen und schweizerischen Kollegen durch die leidige Auslandsportofrage endlich beendet werden.


2.
Die AG vertritt von ihrer Auffassung her grundsätzlich alle Antiquare. Jeder Antiquar, der im oben beschriebenen Sachgebiet arbeitet, hat ein Beitrittsrecht.

Es gibt zwei Mitgliedsformen mit unterschiedlichen Rechten und Möglichkeiten. Zunächst die bisherige Mitgliedschaft, bei der alle Dienstleistungen des Börsenvereins, auch in den Landesverbänden, genutzt werden können. Dann wird zusätzlich eine vereinfachte Mitgliedschaft eingeführt, in der lediglich ein sehr ermäßigter Sockelbetrag erhoben wird. Er soll so bemessen sein, daß auch die Menge der kleinen Internet-Antiquare teilhaben kann, ein Jahresbeitrag um 50 Euro erscheint vernünftig.

Beide Mitgliedsformen berechtigen in jedem Fall zur Ausübung des vollen Stimmrechts bei allen internen Entscheidungen der AG.


3.
Hauptaufgabe der AG ist der Aufbau bzw. die Übernahme einer Verkaufsdatenbank, die sich im Eigentum der Antiquare im Börsenverein befindet. Diese soll dazu dienen, drohenden Monopolisierungs- und Abhängigkeitstendenzen im Internetabsatz, bezogen auf den besonderen deutschsprachigen Altbuchmarkt, entgegenzuwirken.

Die Datenbank ist Vereinseigentum, wird also nicht genossenschaftlich betrieben, da sich das deutsche Genossenschaftsrecht als nicht förderlich für den Betrieb eines solchen Arbeitsinstrumentes erwiesen hat. Sie soll keinen Gewinn machen. Gegenüber den bestehenden Datenbanken sind irgendwelche Neuerungen vorerst nicht geplant, eine konventionelle Bücherdatenbank wird angestrebt.

4.
Soweit dies Vereins-, wettbewerbs- und markenrechtlich möglich ist, wird sich die AG umbenennen wie folgt:

Börsenverein der Antiquare (AG im Börsenverein des deutschen Buchhandels)

Die neue Bezeichnung ist auch für die Bewerbung der Bücherdatenbank hilfreich. Als deren Bezeichnung schlage ich vor DIE BÖRSE DER ANTIQUARE oder in Kurzform DIE BÖRSE.


5.
Das Verhältnis zu den bereits bestehenden anderen Organisationen im Antiquariat wird von der AG her ausdrücklich nicht definiert. Die AG arbeitet völlig selbständig. Es ist Sache dieser anderen Organisationen, sich der AG gegenüber zu verhalten.


6.
Die AG richtet eine Internet-Demokratie ein. Sie funktioniert wie folgt:

Ein elektronisches Medium (z.B. eine google-group) wird eingerichtet, das nur den Mitgliedern zugänglich ist. Jedes Mitglied darf beliebig viele Anträge einbringen. Über jeden Antrag wird zwei Wochen lang diskutiert, dann elektronisch darüber abgestimmt, einfache Mehrheit entscheidet über Annahme oder Ablehnung.


7.
In einer breit angelegten Aktion wird zur Einwerbung neuer Mitglieder, insbesondere solche der vereinfachten Beitrittsform, geschritten. Nach zwei Monaten werden aus dem Kreis der alten wie auch der neugewonnenen Mitglieder beider Beitrittsformen Vorschläge zur Wahl der neuen Führung der AG gemacht. Nach einer zweiwöchigen Erklärungs- und Diskussionsphase wählen sodann alle Mitglieder den neuen Vorstand.


8.
Solche Aktivitäten, die über die Hauptaufgabe des Betriebs der Datenbank/ des Verkaufsportals hinausgehen, müssen immer mit dem Prozedere Antrag - Diskussionszeit - Abstimmung auf den Weg gebracht werden. Sollten Arbeitsgruppen gebildet werden, müssen auch diese alle Vorschläge in der elektronischen Gruppe unterbreiten und zur Abstimmung bringen.

9.
Die AG möge auf ihrer Jahresversammlung in Berlin am 18. Juni dies beschließen.


Freiburg, 8. Juni 2009
Peter Mulzer, Buchantiquar