Dienstag, 8. September 2009

Die Bayerische Staatsbibliothek - Hofschranze eines abgemusterten Fürstenhauses?


Inzwischen hat das Bayer. Verwaltungsgericht aus formalrechtlichen Gründen meine Klage abgewiesen. Recht geschieht mir Querulanten.


Sehr geehrtes Verwaltungsgericht München,

in einer allgemeinen Mitteilung hat die Bayerische Staatsbibliothek in München auf ihrer Webseite folgenden Text veröffentlicht:

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07.09.2009
(Titelseite Anfang)
Spektakuläre Neuerwerbung für die Bayerische Staatsbibliothek
Fugger-Handschrift und Druck aus Privatbesitz erworben
Dank einer breiten Finanzierungsallianz ist es gelungen, eine überaus wertvolle Handschrift sowie einen unikalen kolorierten Druck aus dem Privatbesitz von S.D. Hubertus Fürst Fugger-Babenhausen für die Bayerische Staatsbibliothek zu erwerben.
(Titelseite Ende)
(verlinkte innere Seite Anfang)
Spektakuläre Neuerwerbung für die Bayerische Staatsbibliothek
Wappenblatt
Bei den Objekten handelt es sich um das „Ehrenbuch der Fugger“ eine reich illuminierte Renaissancehandschrift des Familienbuchs der Fugger sowie die 1618 vollendete Porträt-Genealogie aller Linien des Hauses Fugger „Fuggerorum et Fuggerarum imagines“, einen hervorragend kolorierten Kupferstichdruck.

Die Handschrift entstand zwischen 1545 und 1548, die Buchmalereien stammen von dem berühmten Buchmaler Jörg Breu d.J. und seiner Werkstatt. In Auftrag gegeben wurde sie von Hans Jakob Fugger um 1543. Mit der Anfertigung des kostbaren Drucks wurde 1588 der in Augsburg ansässige Kupferstecher Dominicus Custos beauftragt. Auch hier handelt es sich um ein Unikat, nur dieses Fuggersche Exemplar umfasst insgesamt 138 Porträts der Familie Fugger und ist meisterhaft - von einem bislang unbekannten Maler - koloriert.

Die nun erworbenen Stücke stellen höchstrangige Objekte bayerischen und nationalen Kulturerbes dar. Sie sind von exzeptioneller Qualität und hervorragender historischer und kunstgeschichtlicher Bedeutung. „Der Ankauf dieser Objekte ist für die Bayerische Staatsbibliothek überaus bedeutsam“, so Kunstminister Wolfgang Heubisch. „Die beiden Bände ergänzen in idealer Weise den reichen Fugger-Bestand der Bayerischen Staatsbibliothek, zu deren Grundstock die bereits 1571 erworbene Büchersammlung Johann Jakob Fuggers gehört.“

„Es grenzt an ein Wunder, dass es in diesen finanziell außerordentlich schwierigen Zeiten gelungen ist, zwei so herausragende Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung für die Bibliothek anzukaufen. Die fulminante Erwerbung, die – dem Erwerb der Ottheinrich-Bibel vor zwei Jahren vergleichbar – zu den bedeutendsten der letzten 200 Jahre zählt, ist einer beeindruckenden Finanzierungskoalition, insbesondere von Stiftungen, zu danken“, so Rolf Griebel, Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek.

Beide Werke sind inzwischen in der Bayerischen Staatsbibliothek. Nach einer ersten restauratorischen Betreuung werden die Objekte digitalisiert. Im Herbst 2009 sollen sie der Presse präsentiert werden – eine entsprechende Einladung folgt zu gegebener Zeit. Für Anfang 2010 ist eine Ausstellung in der Bayerischen Staatsbibliothek geplant, die diese bedeutende Erwerbung in das Umfeld ihrer Entstehungszeit stellt.

Großer Dank gilt dem Haus Fugger, das im Interesse des Kulturgutschutzes äußerst verantwortlich gehandelt hat, indem es die Bücher der Bayerischen Staatsbibliothek exklusiv angeboten hat und dem Käufer bei den Preisverhandlungen sehr entgegen gekommen ist. „Für mich war es von Anfang an ein besonderes Anliegen, dass die Bücher in die Bayerische Staatsbibliothek kommen. Sie werden dort bestens restauratorisch betreut und können unter idealen Bedingungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, so Hubertus Fürst Fugger-Babenhausen. Über den vereinbarten Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Besonderer Dank gilt dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für die intensive begleitende Unterstützung im Vorfeld des Ankaufs sowie allen Zuwendungsgebern, deren hohes kulturelles Engagement den Erwerb ermöglichte:

* Ernst von Siemens Kunststiftung
* Kulturstiftung der Länder
* Bayerische Landesstiftung
* Bundesbeauftragter für Kultur und Medien
* Volkswagenstiftung
* Kurt und Felicitas Viermetz Stiftung

Die Bayerische Staatsbibliothek beteiligt sich in diesem und in den folgenden Jahren mit erheblichen Eigenmitteln an der Erwerbung. Anfragen bei weiteren Stiftungen auf Unterstützung dieses Ankaufs laufen derzeit noch.

Über die Bayerische Staatsbibliothek:
Die Bayerische Staatsbibliothek, gegründet 1558 durch Herzog Albrecht V., ist eine der bedeutendsten europäischen Universalbibliotheken und genießt als internationale Forschungsbibliothek Weltrang. Gemeinsam mit anderen Bibliotheken bildet sie die virtuelle Nationalbibliothek Deutschlands. Mit knapp 9,4 Millionen Bänden, rund 52.500 laufenden Zeitschriften in gedruckter und elektronischer Form und über 92.000 Handschriften gehört die Bayerische Staatsbibliothek zu den bedeutendsten Wissenszentren der Welt.

Ansprechpartner:
Dr. Claudia Fabian
Abt. Handschriften und Alte Drucke
Tel.: +49 (0) 89/28638 2255
claudia.fabian@bsb-muenchen.de

Peter Schnitzlein
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 (0) 89/28 638 2429
peter.schnitzlein@bsb-muenchen.de
(verlinkte Seite Ende)

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Ich habe die Direktion der Staatsbibliothek darauf aufmerksam gemacht, daß sie die (sic:) "Höflichkeitsform" S.D. verwendet hat und bat sie um Stellungnahme. Sie erfolgte so:

"...die Bayerische Staatsbibliothek hat in ihrer am Montag, 7. September 2009 publizierten Pressemitteilung (s.a. www.bsb-muenchen.de) die Abkürzung "S.D." verwendet. Als Höflichkeitsform ist diese Anrede unseres Wissens auch heute noch durchaus üblich und geläufig.

Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Griebel
Generaldirektor"

Daraufhin sehe ich mich nun veranlaßt, Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht in München anzumelden. Ich begründe dies wie folgt:
Durch die Zuordnung der (sic:) "Höflichkeitsform" S.D. für Fürst Fugger-B. werde ich als nicht dem Hochadel angehörender Bürger in meinem Anspruch auf Gleichheit vor staatlichen Behörden verletzt. Die Staatsbibliothek München ist mir als wissenschaftlich Arbeitendem gut vertraut, ich verfolge ihre Verlautbarungen, lese ihre Mitteilungen und benutze ihre Dienste zumindest indirekt, da sie für Süddeutschland eine Art historischer Zentralbibliothek darstellt.

Im Zeitalter der Vernetzung ist die Bayerische Staatsbibliothek somit auch "meine" Bibliothek. Ich nutze ihre Dienste als Bürger des (süddeutschen) Bundeslands Baden-Württemberg seit vielen Jahren ganz selbstverständlich.

Die Zurkenntnisnahme der oben angeführten Mitteilung hat mich in meinem Gleichheitsempfinden als Staatsbürger und als Nutzer dieser Einrichtung empfindlich verletzt.

Wiki schreibt in ihrem Artikel "Durchlaucht" : "Als Höflichkeitsform ist das Prädikat jedoch – so wie es die Bestimmungen bis 1918 regelten bzw. es die Hausgesetze bestimmen – heute noch geläufig."

Für wen oder wo es, außerhalb der Regenbogenpresse und der jeweiligen Adelsverwaltungen, "geläufig" ist, erscheint sehr fraglich. Der Wiki-Satz, auf den sich der Generaldirektor in seiner Email offensichtlich bezieht, ist in der dortigen Form mißverständlich, wenn nicht falsch.

Richtig ist, daß die Zuordnung der (sic:) "Höflichkeitsformel" "Ihre Durchlaucht" in dem offiziellen Schreiben einer staatlichen Behörde u n g e h e u e r l i c h erscheint. Ein normaler Staatsbürger fühlt sich durch derlei absurde, völlig ungerechtfertigte, undemokratische Formulierungen von s t a a t l i c h e r Seite

- gedemütigt,
- beleidigt,
- als Staatsbürger zurückgesetzt.


Ich nehme an, daß mir das Verwaltungsgericht noch Gelegenheit gibt, eine ausführlichere Begründung abzuliefern. Heute geht es mir darum, zu klären, ob mein Antrag auf Klage überhaupt in dieser Form angenommen werden kann.

Mit freundlichem Gruß

Peter Mulzer

Die Direktion der Staatsbibliothek München hat eine Kopie dieses Schreibens bereits erhalten.



Kupferstich von Abraham Bosse
(1604)(1676)(1604–1676): : Le valet de chambre / Der Kammerdiener (aus Wiki/ public domain)