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Mittwoch, 23. September 2009

Zwischenbericht aus der Werkstatt

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1.
Wer einen Blog für seine Kollegen schreibt, der hat eine Warn- und Wächterfunktion, ob er nun will oder nicht. Bei drohender Gefahr muß er bellen. Das ist kein Rufmord, auch keine Beleidigung, sondern berufsbezogenes kritisches Hinschauen, nicht mit dem Anspruch, Ewigkeitswerte zu schaffen, sondern aus der persönlichen Sicht des Augenblicks.

Ich warne in diesem Sinn weiterhin vor den Aktivitäten von Leander Wattig. Er setzt, immer nach meiner persönlichen Einschätzung, seine frischgebackenen Informatik-Kenntnisse mit einer beispiellosen Dreistigkeit um, ohne allzuviel Rücksicht auf Netz-Anstand und mit Methoden, die an eine Täuschung der Antiquare und Buchhändler grenzen. Bei der Lektüre einiger neuer Veröffentlichungen zu dem widerlichen Thema (von mir auf gut deutsch gesagt:) "Wie mißbrauche und manipuliere ich das Internet zu geschäftlichen und persönlichen Zwecken" bin ich fast wörtlich auf Anleitungen gestoßen, die er umzusetzen versucht.

Bei Gelegenheit werde ich mich zu einem Grundsatzbeitrag über ihn aufraffen. Bis dahin schaue ich noch zu - und erfreue mich, nicht ohne mitunter anerkennend zu grinsen, an so viel jugendlicher Chuzpe. Über seine Opfer kann ich nur bedauernd den Kopf schütteln: Die Naivität stirbt nicht aus auf dieser Welt.

2.
Wenn eine Bibliothek aus Adelskreisen wertvolle Titel erwerben darf, dann mögen wir nachdenklich den Millionen hinterhertrauern, die aus unseren Steuergeldern in die Taschen jener Herren fließen, die man nach dem ersten Weltkrieg zu enteignen leider versäumt hatte. Der Vorgang wird nicht unbedingt erfreulicher durch die Vermengung unserer Steuergelder mit der Penunse privater Sponsoren, die sich an Ankäufen dieser Art beteiligen - irgendwie ein düsteres, unklares, aber altbewährtes Verfahren, gegen das sich im Grunde nichts einwenden läßt.

Dann mag es geschehen, daß sich die erwerbende Bibliothek hinreißen läßt, den Adelsgeschlechtern, die gönnerhaft die Millionenbeiträge aus staatlicher und anderer Hand entgegennehmen, den Barscheck auch noch auf Knien zu überreichen. Da das Ganze in Bayern stattfindet, darf ichs etwas Deftiger formulieren: Die Bayerische Staatsbibliothek kriecht, nach meiner persönlichen Einschätzung, einem Geldadelsgeschlecht publizistisch in den - Arsch. Halten zu Gnaden. Wie anders kann der unbefangene Leser es beurteilen, wenn er in offiziellen Pressemitteilungen der Staatsbibliothek die Formulierung "Seine Durchlaucht" entdeckt, schamhaft mit "S.D." abgekürzt?

Über Würde kann man verschiedener Ansicht sein, und wer Spaß daran hat, vor geadelten Nachfahren eines der düstersten Bankiersfiguren der frühen Neuzeit in die Knie zu fallen, mag es getrost tun.

Wenn er aber Generaldirektor einer hochangesehenen staatlichen Einrichtung ist, also den Bürgern eines Freistaats und den deutschen Bürgern überhaupt verpflichtet ist, dann darf er das nicht.

Um dies gerichtlich untersuchen zu lassen, habe ich auf meine Herbstferien verzichtet und stattdessen, das Budget des Bürgerlichen Hauses Mulzer ist begrenzt, dem Verwaltungsgericht München einen nicht unerheblichen Prozeßkostenvorschuß, wie ich es laienhaft formulieren darf, angewiesen. Was tut man nicht alles, um deutschen Bibliotheken staatsbürgerlichen Anstand beizubringen.

Nochmals: Vor einer staatlichen Einrichtung sind alle gleich. Das haben wir 1789 eigentlich gelernt. 1918 ist diese Lektion vertieft worden. Dies gilt auch für Bayern. Und ich glaube fest daran: Wenn ich spontan und tief gekränkt worden bin in dem, was ich als mein Gefühl für die eigene staatsbürgerliche Würde empfinde, wenn ich wirklich *getroffen* wurde durch diese Formulierung, beleidigt in einem tieferen Sinn - und wenn der Generaldirektor, um Korrektur gebeten, windige Ausflüchte dergestalt macht, in Wiki stehe das halt so - dann muß ich auf meine Herbstferien verzichten und nachschauen lassen, ob in Bayern, in München staatsbürgerliche Rechte noch gelten.

3.
Das Ergebnis der Webseitenuntersuchung hat mich, was nicht häufig vorkommt, sprachlos gemacht. Ich sitze seither stundenlang da, trinke einen Kaffee nach dem anderen und versuche, Konsequenzen auszuloten und Rettungspläne aufzustellen. Gescheites kommt aber nicht dabei heraus. Weitere kursorische Vorprüfungen anderer Antiquariatswebseiten führen zu ähnlichen Ergebnissen - schauerlich, katastrophal, neben einigen sehr guten, herzerfrischenden Webseiten nur unterstes Mittelmaß im besten Fall, in der Regel aber lieblos zusammengestümperte Gebilde. Als Sympathieträger für unser Gewerbe völlig ungeeignet.

Aber was tun?

Ich habe mir füs Wochenende eine Analyse der Buchportale vorgenommen, diesmal etwas tiefer und radikaler angelegt als beim letzten Test vor einem halben Jahr. Vor allem werde ich auch internationale Datenbanken heranziehen. Es wird Abbildungen geben und Beurteilungen, die in Notenform nachzulesen sind.

Vielleicht kommen wir so weiter. Das Webseitenbündnis jedenfalls, so gut es als Grundidee war, ist für mich gestorben. Wie sagt man so schön beim Konkursverfahren: "Mangels Masse". Mit diesen überwiegend unsäglichen Seiten kann man kein Webseitenbündnis auf die Beine stellen.



Den sympathischen Bayerischen Löwen leihen wir mit Dank bei "Lesefüchse e.V." aus, in deren Besitz das Bild bleibt. Das Foto wird auf formlose Anforderung hin sofort entfernt.

Dienstag, 8. September 2009

Die Bayerische Staatsbibliothek - Hofschranze eines abgemusterten Fürstenhauses?


Inzwischen hat das Bayer. Verwaltungsgericht aus formalrechtlichen Gründen meine Klage abgewiesen. Recht geschieht mir Querulanten.


Sehr geehrtes Verwaltungsgericht München,

in einer allgemeinen Mitteilung hat die Bayerische Staatsbibliothek in München auf ihrer Webseite folgenden Text veröffentlicht:

+++++++++++++++++++++++++++++

07.09.2009
(Titelseite Anfang)
Spektakuläre Neuerwerbung für die Bayerische Staatsbibliothek
Fugger-Handschrift und Druck aus Privatbesitz erworben
Dank einer breiten Finanzierungsallianz ist es gelungen, eine überaus wertvolle Handschrift sowie einen unikalen kolorierten Druck aus dem Privatbesitz von S.D. Hubertus Fürst Fugger-Babenhausen für die Bayerische Staatsbibliothek zu erwerben.
(Titelseite Ende)
(verlinkte innere Seite Anfang)
Spektakuläre Neuerwerbung für die Bayerische Staatsbibliothek
Wappenblatt
Bei den Objekten handelt es sich um das „Ehrenbuch der Fugger“ eine reich illuminierte Renaissancehandschrift des Familienbuchs der Fugger sowie die 1618 vollendete Porträt-Genealogie aller Linien des Hauses Fugger „Fuggerorum et Fuggerarum imagines“, einen hervorragend kolorierten Kupferstichdruck.

Die Handschrift entstand zwischen 1545 und 1548, die Buchmalereien stammen von dem berühmten Buchmaler Jörg Breu d.J. und seiner Werkstatt. In Auftrag gegeben wurde sie von Hans Jakob Fugger um 1543. Mit der Anfertigung des kostbaren Drucks wurde 1588 der in Augsburg ansässige Kupferstecher Dominicus Custos beauftragt. Auch hier handelt es sich um ein Unikat, nur dieses Fuggersche Exemplar umfasst insgesamt 138 Porträts der Familie Fugger und ist meisterhaft - von einem bislang unbekannten Maler - koloriert.

Die nun erworbenen Stücke stellen höchstrangige Objekte bayerischen und nationalen Kulturerbes dar. Sie sind von exzeptioneller Qualität und hervorragender historischer und kunstgeschichtlicher Bedeutung. „Der Ankauf dieser Objekte ist für die Bayerische Staatsbibliothek überaus bedeutsam“, so Kunstminister Wolfgang Heubisch. „Die beiden Bände ergänzen in idealer Weise den reichen Fugger-Bestand der Bayerischen Staatsbibliothek, zu deren Grundstock die bereits 1571 erworbene Büchersammlung Johann Jakob Fuggers gehört.“

„Es grenzt an ein Wunder, dass es in diesen finanziell außerordentlich schwierigen Zeiten gelungen ist, zwei so herausragende Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung für die Bibliothek anzukaufen. Die fulminante Erwerbung, die – dem Erwerb der Ottheinrich-Bibel vor zwei Jahren vergleichbar – zu den bedeutendsten der letzten 200 Jahre zählt, ist einer beeindruckenden Finanzierungskoalition, insbesondere von Stiftungen, zu danken“, so Rolf Griebel, Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek.

Beide Werke sind inzwischen in der Bayerischen Staatsbibliothek. Nach einer ersten restauratorischen Betreuung werden die Objekte digitalisiert. Im Herbst 2009 sollen sie der Presse präsentiert werden – eine entsprechende Einladung folgt zu gegebener Zeit. Für Anfang 2010 ist eine Ausstellung in der Bayerischen Staatsbibliothek geplant, die diese bedeutende Erwerbung in das Umfeld ihrer Entstehungszeit stellt.

Großer Dank gilt dem Haus Fugger, das im Interesse des Kulturgutschutzes äußerst verantwortlich gehandelt hat, indem es die Bücher der Bayerischen Staatsbibliothek exklusiv angeboten hat und dem Käufer bei den Preisverhandlungen sehr entgegen gekommen ist. „Für mich war es von Anfang an ein besonderes Anliegen, dass die Bücher in die Bayerische Staatsbibliothek kommen. Sie werden dort bestens restauratorisch betreut und können unter idealen Bedingungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, so Hubertus Fürst Fugger-Babenhausen. Über den vereinbarten Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Besonderer Dank gilt dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für die intensive begleitende Unterstützung im Vorfeld des Ankaufs sowie allen Zuwendungsgebern, deren hohes kulturelles Engagement den Erwerb ermöglichte:

* Ernst von Siemens Kunststiftung
* Kulturstiftung der Länder
* Bayerische Landesstiftung
* Bundesbeauftragter für Kultur und Medien
* Volkswagenstiftung
* Kurt und Felicitas Viermetz Stiftung

Die Bayerische Staatsbibliothek beteiligt sich in diesem und in den folgenden Jahren mit erheblichen Eigenmitteln an der Erwerbung. Anfragen bei weiteren Stiftungen auf Unterstützung dieses Ankaufs laufen derzeit noch.

Über die Bayerische Staatsbibliothek:
Die Bayerische Staatsbibliothek, gegründet 1558 durch Herzog Albrecht V., ist eine der bedeutendsten europäischen Universalbibliotheken und genießt als internationale Forschungsbibliothek Weltrang. Gemeinsam mit anderen Bibliotheken bildet sie die virtuelle Nationalbibliothek Deutschlands. Mit knapp 9,4 Millionen Bänden, rund 52.500 laufenden Zeitschriften in gedruckter und elektronischer Form und über 92.000 Handschriften gehört die Bayerische Staatsbibliothek zu den bedeutendsten Wissenszentren der Welt.

Ansprechpartner:
Dr. Claudia Fabian
Abt. Handschriften und Alte Drucke
Tel.: +49 (0) 89/28638 2255
claudia.fabian@bsb-muenchen.de

Peter Schnitzlein
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 (0) 89/28 638 2429
peter.schnitzlein@bsb-muenchen.de
(verlinkte Seite Ende)

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Ich habe die Direktion der Staatsbibliothek darauf aufmerksam gemacht, daß sie die (sic:) "Höflichkeitsform" S.D. verwendet hat und bat sie um Stellungnahme. Sie erfolgte so:

"...die Bayerische Staatsbibliothek hat in ihrer am Montag, 7. September 2009 publizierten Pressemitteilung (s.a. www.bsb-muenchen.de) die Abkürzung "S.D." verwendet. Als Höflichkeitsform ist diese Anrede unseres Wissens auch heute noch durchaus üblich und geläufig.

Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Griebel
Generaldirektor"

Daraufhin sehe ich mich nun veranlaßt, Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht in München anzumelden. Ich begründe dies wie folgt:
Durch die Zuordnung der (sic:) "Höflichkeitsform" S.D. für Fürst Fugger-B. werde ich als nicht dem Hochadel angehörender Bürger in meinem Anspruch auf Gleichheit vor staatlichen Behörden verletzt. Die Staatsbibliothek München ist mir als wissenschaftlich Arbeitendem gut vertraut, ich verfolge ihre Verlautbarungen, lese ihre Mitteilungen und benutze ihre Dienste zumindest indirekt, da sie für Süddeutschland eine Art historischer Zentralbibliothek darstellt.

Im Zeitalter der Vernetzung ist die Bayerische Staatsbibliothek somit auch "meine" Bibliothek. Ich nutze ihre Dienste als Bürger des (süddeutschen) Bundeslands Baden-Württemberg seit vielen Jahren ganz selbstverständlich.

Die Zurkenntnisnahme der oben angeführten Mitteilung hat mich in meinem Gleichheitsempfinden als Staatsbürger und als Nutzer dieser Einrichtung empfindlich verletzt.

Wiki schreibt in ihrem Artikel "Durchlaucht" : "Als Höflichkeitsform ist das Prädikat jedoch – so wie es die Bestimmungen bis 1918 regelten bzw. es die Hausgesetze bestimmen – heute noch geläufig."

Für wen oder wo es, außerhalb der Regenbogenpresse und der jeweiligen Adelsverwaltungen, "geläufig" ist, erscheint sehr fraglich. Der Wiki-Satz, auf den sich der Generaldirektor in seiner Email offensichtlich bezieht, ist in der dortigen Form mißverständlich, wenn nicht falsch.

Richtig ist, daß die Zuordnung der (sic:) "Höflichkeitsformel" "Ihre Durchlaucht" in dem offiziellen Schreiben einer staatlichen Behörde u n g e h e u e r l i c h erscheint. Ein normaler Staatsbürger fühlt sich durch derlei absurde, völlig ungerechtfertigte, undemokratische Formulierungen von s t a a t l i c h e r Seite

- gedemütigt,
- beleidigt,
- als Staatsbürger zurückgesetzt.


Ich nehme an, daß mir das Verwaltungsgericht noch Gelegenheit gibt, eine ausführlichere Begründung abzuliefern. Heute geht es mir darum, zu klären, ob mein Antrag auf Klage überhaupt in dieser Form angenommen werden kann.

Mit freundlichem Gruß

Peter Mulzer

Die Direktion der Staatsbibliothek München hat eine Kopie dieses Schreibens bereits erhalten.



Kupferstich von Abraham Bosse
(1604)(1676)(1604–1676): : Le valet de chambre / Der Kammerdiener (aus Wiki/ public domain)

Montag, 7. September 2009

Börsenblatt katzbuckelt vor Fugger-Babenhausen

Das Börsenblatt hat seine Meldung nach Erscheinen meines kleinen Beitrags hurtig geändert, siehe die Nachschrift *)



Lesefrucht aus dem "Börsenblatt des Deutschen Buchhandels", Netzdienst/ Abteilung Antiquariat:

"Spektakuläre Neuerwerbung: Dank einer breiten Finanzierungsallianz ist es der Bayerischen Staatsbibliothek gelungen, eine wertvolle Handschrift sowie einen unikalen kolorierten Druck aus dem Privatbesitz von S. D. Hubertus Fürst Fugger-Babenhausen zu erwerben."

Nun kann dieser sogenannte Fürst, dessen Rechtsstellung seit bald einem Jahrhundert, in vieler Hinsicht sogar seit fast zwei Jahrhunderten abgeschafft worden ist, den Besitz seiner Vorväter verscherbeln, wie es ihm lustig ist. Dr. Graf wird ihm schon auf die Finger klopfen, wenn er versuchen sollte, mit dem Kulturgüterschutz Fußball zu spielen. Und der Börsenverein mag die etwas anrüchige Finanzierung unseres edlen Fürsten ruhig kommentarlos vermelden, zumal hier wenigstens die öffentliche Hand zum Zuge kommt.

Was aber unerträglich erscheint, ist der Namenszusatz "S. D." - "Seine Durchlaucht".

Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich kotzen möchte angesichts dieser widerlichen Kriecherei. Daß das Börsenblatt unter Redakteur Casimir eine erzkonservative Einrichtung ist, wissen wir ja nun schon lang, und über die gesamtgesellschaftliche Einstellung des Börsenvereins wird sich keiner Illusionen machen - ein Blick auf den Urheberrechtsstreit reicht aus.

Aber welcher Teufel reitet den Börsenverein - - einen sogenannten Fürsten, dessen Familie dieses Volkseigentum auf, nun sagen wir etwas seltsame Weise mit Hilfe eines fürchterlichen Untertanenrechts in finsteren Zeiten erworben, ersessen, erschachert hat - mit "Seiner Durchlaucht" zu titulieren?

Die Frankfurter Redaktion begibt sich damit auf das Niveau der Herzblätter und der quietschbunten Illustrierten. Dem verantwortlichen Redakteur empfehlen wir den Wechsel zu "Wild und Hund" oder zum Deutschen Adelsblatt.




Grimm, Deutsches Wörterbuch:

FUGGERHANDEL, m. ein geldgeschäft im groszen, ein geldgeschäft zu übermäszigem gewinn. nach fucker statt fugger auch fuckerhandel. verflucht seien alle die geistliche, die sich zu weltlichen händlen, in weltlichen üppigen händlen, in weltlichen sachen und fuckerhändlen gebrauchen lassen

"Rolf" in Wer-weiß-was:
"Ein "Fuggergeschäft" ist also eins, bei dem einem anderen Dinge, Gegenstände, Leistungen "abgeluchst" oder "abgefuggert" ... werden. Ein Geschäft mithin, bei dem der eine den Eindruck oder den Verdacht hat, übers Ohr gehauen, über den Löffel balbiert, über den Tisch gezogen worden zu sein."



Nachschrift: heute um 12 Uhr lesen wir im Börsenblatt:

"Dank einer breiten Finanzierungsallianz ist es der Bayerischen Staatsbibliothek gelungen, eine wertvolle Handschrift sowie einen unikalen kolorierten Druck aus dem Privatbesitz von Hubertus Fürst Fugger-Babenhausen zu erwerben"

So weit, so schnell reagiert. Zwei Fragen: 1) Wer hat denn nun "Seine Durchlaucht" in das Börsenblatt eingeschmuggelt - und wer hat es flugs getilgt? 2) Was wird nun mit der Hauskapelle in Frankfurt?



Das Bild ist Eigentum eines Pressedienstes, dem ich für die Veröffentlichungsmöglichkeit danke. (Bild wird auf einfache Aufforderung hin sogleich entfernt). - Obgleich es bessere und nicht mit Wasserzeichen unterlegte Fotos des Herrschers im Netz gibt, ist gerade dieses Gruppenfoto gut geeignet als Altarbild in der Hauskapelle des Börsenvereins. Jeder Redakteur hat beim Betreten und Verlassen des Verlagsgebäudes laut auszurufen "Es lebe Seine Durchlaucht und das deutsche Urheberrecht!".

Sonntag, 5. Juli 2009

Zwischenruf: Wer will diesen Blog zensieren (oder: Die Mafia vom Père Lachaise)





Lieber Kollege Erlemann,

1.
Sie hatten mir mit Datum vom 2. Juli, Uhrzeit 14.39, folgende freundliche Antwort zukommen lassen über die Blogger-Antwortfunktion:

"I beg your pardon. Sie loben die GIAQ-Seite (= prolibri)? Toll! Schauen Sie mal unter kaune.hardwig.com. Natürlich ein Nachtprogramm mit den zahlreichen links. Aber Klasse! Innovative, junge Leut'chen, die Ihr Handwerk verstehen, wenn man Sie gewähren läßt. Da ist niks mit Leipziger oder Münchner Tradition, da geht es rund und wird reingehauen. Ach, fast hätte ich es vergessen: F. Hardwig hat den Umschlag für den Gemeinschaftskatalog 2009 entworfen. Von Ihnen leider nicht gelobt. Macht aber niks, Qualität setzt sich immer, wenn auch erst dann, wenn wir Alten nicht mehr sind.
Weil Sie immer meckern und garstig auftreten, ist Ihre Kritik unerheblich und wird auch weithin nicht beachtet oder wahrgenommen. Die nur selten oder nicht genutzte Kommentarfunktion spricht Bände. Ich hingegen habe habe mich über eine Mitteilung Ihrerseits gefreut und möchte Sie mit einer unerheblichen captatio benevolentiae zur Nacht beglücken, damit Sie, von der Sonne geblendet, in einem sanften Schlummer versinken können. So long Hartmut Erlemann"

2.
Ein Anonymus hatte I h n e n, nicht etwa mir, wieder über die Antwortleiste dieses Bloggings auf Ihr Posting geantwortet, Datum 2. Juli, Uhrzeit 23.40. Sie hatten die Antwort, wie wir alle, dann ja lesen können.
Diese Antwort eines mir nicht bekannten Einsenders a n S i e (daß ichs nicht war, ersehen wir aus der geloggten IP-Nummer) hat nun das entschiedene Mißfallen eines/ einer unserer anonymen Kollegen/ Kolleginnen gefunden.

In zwei rüden, nicht unterzeichneten Emails hat mich ein Kollege/ eine Kollegin, der sich im Briefkopf mit "Heinrich Heine, Düsseldorf" bezeichnet, aufgefordert, in dem Antwortposting von 23.40 Uhr, das a n S i e gerichtet war, Namen und Link darin bzw. den ganzen Text zu löschen. Dies ist offenbar die neue anonyme Mafia-Methode im Netz: Drohen und nötigen.

Welchen unverschämten Ton der Anonymus/ die Anonyma angeschlagen hat, können Sie, lieber Kollege Erlemann, aus folgenden wörtlichem Zitat ersehen:

"Diese Nachricht löschen, oder den Namen und den link x-en, und zwar sofort"

Das ist Mafia-Stil. Schreiben kultivierte Menschen so? Niemals. Es kann daher auch der Jux eines Kindes gewesen sein, das James Bond spielen will.

Nun weiß ich wirklich nicht, wer hinter "Heinrich Heine" steckt. Trotzdem muß ich seine/ ihre Aufforderung ernst nehmen, da er sie mir unter Mißbrauch der Emailfunktion bei Ebay so hat zukommen lassen, daß ein Mitlesen durch Ebay gegeben war. Das ist nach meiner persönlichen Auffassung indirekte Nötigung.

Hier nun der - entsprechend der anonymen Aufforderung zensierte - nunmehr jetzt verstümmelte Text, der an S i e gerichtet war und insoweit Ihre Rechte berührt:

"Anonym hat gesagt…

" Lieber Herr Erlemann, Sie verkennen die Situation. Die Kommentarfunktion wird sehr häufig benutzt. Nur nicht immer unbedingt auf dieser Seite. Kollege xxxxxxx hat sich auf seiner Homepage extra eine Unterseite angelegt, nur um Kroko täglich kommentieren zu können. Sehen Sie selbst: http://www.xxxxxxxxxxxxxx.de/seiten/b-dot-t-w 2. Juli 2009 23:40 "

Der Anonymus/ die Anonyma -

vielleicht war es ja der Geist von Heinrich Heine, der aus Paris (Père Lachaise, si je ne me trompe pas) fernwirksam seinen Bannstrahl in meine arme Freiburger Klause gerichtet hat -

hat mich zu etwas gebracht, was ich für schäbig halte und was weißgott sonst nicht mein Brauch ist - -
in den Schriftwechsel zwischen Ihnen, Herr Erlemann, und dem uns unbekannten Dritten störend, zerstörend, zensierend einzugreifen.

Heinrich Heine dürfte das irgendwie nicht recht sein.

Wissen Sie vielleicht, wer da Internetzensur durchsetzen will? Ich hab keinen Schimmer.