Absatzförderung und Arbeitstechnik im Altbuchhandel, einer werten Kollegenschaft auseinandergesetzt von Peter Mulzer
Sonntag, 14. Juni 2009
Wie uns Katalogdrucker und Fachanwälte quälen
1.
http://www.amdo-gmbh.de/0.1/info1.html
Unser aller Redakteur Biester verschweigt uns, daß sein brandrot eingefärbter Link in börsenblatt.net - - auf einen Beitrag derjenigen Druckerei verweist, die für die Produktion des Grufti-Katalogs der GIAQ verantwortlich ist. Der Produzent dieses - in vielerlei Hinsicht und nicht nur nach meiner Einschätzung - zumindest formal höchst unerfreulichen Druckerzeugnisses hat einen Text verfaßt, der sich durch so fürchterliches Schwafeldeutsch und auch inhaltlich derart peinliche Floskeln auszeichnet, daß ich meine Ferien vom Dienst unterbreche und ausrufe: Mein Gott, wertes börsenblatt.net, guckt ihr euch Eure Links denn rein gar nicht an?
Die Situation auf dem Internet-Druckmarkt wird im Klippschulniveau referiert, unter Verwendung einer Batterie von deplazierten Schwurbel- und Plusterfremdwörtern, daß es Gott erbarm. Haben wir uns durch den verhunzten Text eine Schneise gehauen, diesen Urwald an selbstverständlichen, überwiegend nichtssagenden Überlegungen etwas gelichtet, bleibt ein kümmerliches Häuflein dürrer Zweige übrig.
Natürlich geht die werte Firma AMDO mit keinem Sterbenswörtchen auf die Katalogverrisse ein. Was will sie uns eigentlich sagen? Eine Fünfminutenrecherche in Google karrt mehr und nützlicheres Material zur gestellten Frage herbei.
Werbung ja, meinethalben auch Schleichwerbung - aber bitte nicht mit solchen Texten. Merke: Wir Buchantiquare sind keine Marktfrauen. Wobei ich davor warne, Marktfrauen zu unterschätzen...
2.
http://www.amdo-gmbh.de/0.1/info1.html
Sagte ich es nicht schon oft, daß die seltsame Vereinigung "Antiquariatsrecht" keine glückliche Hand habe, mußte ich mich nicht schon vor Jahresfrist durch wahrhaft fürchterliche Textwüsten der für Nichtjuristen rührend-unverständlichen niederrheinischen Kanzlei quälen?
Damals, ich war noch nicht aus dem Börsenblatt hinausgeworfen worden, beschrieb ich die Irrwanderung des entsetzten Lesers durch ein krudes, völlig verwildertes und zerworfenes Drahtverhau gutgemeinter, tatsächlich aber wohl nicht nur für juristische Laien unverständlicher Salbaderei.
Heute beschert uns Redakteur Biester einen neuen Link dorthin, und siehe da, mittlerweile haben die Texter gelernt. Sie schreiben, immer nach meiner persönlichen Einschätzung, kein Gemenge aus Entscheidungen und komischen Herleitungen mehr - sie schreiben, bei näherer Prüfung muß mans so formulieren, "eigentlich nichts".
Ich habe selten ein so allgemein gehaltenes, verwässertes Statement gelesen wie dieses, immer eingedenk, daß es ja praktische Hilfestellung für Antiquare geben sollte. Die eine Hälfte ist, wie der Link unter 1), hastig zusammengeschriebenes Wiki-Material, das in solcher Verallgemeinerung wenig nützlich sein kann. Der andere, ärgerlichere Teil handelt von Fragen, die speziell den Antiquar nur ganz am Rande oder gar nicht betreffen.
Vor einem Jahr habe ich der neuen Gruppe schon vorausgesagt, daß unser Beruf allzuwenig juristischen Gehalt böte, um eine vertiefte Behandlung zu rechtfertigen. Ich warnte davor, dort eine Bewegung "herauszuquälen", wo die präzise, verständliche Abhandlung weniger Fachfragen hingereicht hätte.
Genau dies ist seither geschehen. Ich halte solche Suppen, bei denen der eine vorhandene Teller bis zum Wassergehalt eines Hordentopfs verdünnt wird, nicht für empfehlenswert. Der verlinkte Text ist in Form und Inhalt eine Zumutung, hier wird uns Antiquaren Zeit gestohlen.
Ich behalte mir in beiden Fällen eine eingehende Besprechung vor. Aber die würde fürchterlich.
Nachtrag, spezieller und allgemeiner:
Einerseits reizt es mich - jeder Journalist der alten Schule wird mich verstehen -, die beiden in meinen Augen ganz unerträglichen Texte auseinanderzunehmen. Von beiden Sachthemen glaube ich was zu verstehen. Während der unseres Internet-Druckers einfach dünn, einseitig und nichtssagend ist und ich im Grunde nicht weiß, warum ihn der gute Mann geschrieben hat, ist der juristische Text zugemüllt mit an sich nicht Falschem, aber Unnötigem, an diesem Ort und zu diesem Zweck Unpassendem - mit wenigen Abänderungen wäre er auch für Käse- oder Möbelhändler brauchbar. Die spezifischen Bezüge zum Antiquariat, es gibt deren sehr viele zu fast jedem Ihrer Stichwörter, konnten Sie offenbar nicht herstellen. Schade.
Beide Autoren wollen ihr Pöstchen, ihren Broterwerb, ihr Ansehen bewahren und mehren - soll ich ihnen das vergällen? Was, o Kroko, was bitte wird auf dieser Welt besser durch zwei Verrisse, von denen ich, exempla docent, weiß, daß sie auf Monate hin nachwirken und Existenzen gefährden können, wenns schlimm kommt. Will ich das erreichen? Gewiß nicht.
Böse bin ich den beiden Autoren nur, daß sie, jeder auf seine Weise, unsere Zeit vergeudet haben. Weitaus böser bin ich Redakteur Biester, der mit dem Kopf in Edelware und kulturvollen Handels- und Messebelangen steckt und praktische Fragen für den Unter- und Mittelbau mal wieder mit Nichtachtung straft. Offene Frage an Herrn Biester:
1) haben Sie beide Texte aufmerksam gelesen?
2) haben Sie nicht, wie ich auch, bemerkt, daß hier zwei verschiedene Formen von - - Stuß vorliegen?
Wenn ja, warum haben Sies kommentarlos verlinkt? Ist das Redaktionsbrauch in Frankfurt?
Bei dieser Gelegenheit ein kleines Wörtchen an meinen niederrheinischen Lieblingsantiquar, dessen Namen nicht mehr zu nennen ich mich verpflichtet habe : Sie greifen meine, feierlich an mehreren Orten, Redakteur Biester sei mein Zeuge, ausgebreitete Idee, die Aufsätze aus den vielen Jahren von "Aus dem Antiquariat" zu erschließen, zu digitalisieren und ins Netz zu stellen, freudig auf. Das dürfen Sie. Aber dann nennen Sie bitte Roß und Reiter. Von Xing muß ich mir meine Ideen, so meine Einschätzung, klauen lassen (genauer gesagt deren "Nutzung und Verwertung"). Macht das jetzt allgemein Schule? Die Quelle zu nennen tut doch nicht allzuweh. Halten zu Gnaden.